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   RG, 03.03.1928 - I 187/27   

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https://dejure.org/1928,288
RG, 03.03.1928 - I 187/27 (https://dejure.org/1928,288)
RG, Entscheidung vom 03.03.1928 - I 187/27 (https://dejure.org/1928,288)
RG, Entscheidung vom 03. März 1928 - I 187/27 (https://dejure.org/1928,288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Haftung für den Schaden, der durch eine verkehrsgefährdende Anlage verursacht worden ist. 2. Über den sog. prima facie-Beweis.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außervertragliche Schadensersatzpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 120, 258
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Feststellung zu erschüttern (vgl. u.a. RGZ 120, 258 [264]; 134, 237 [242]; RG JW 1935, 2634; RG JW 1936, 1944, 1967).
  • BGH, 20.10.1969 - II ZR 25/68

    Schiffsführung - Anscheinsbeweis - Ruderversagen - Sogwirkung - Ladeanlage

    Das Berufungsgericht geht zutreffend von einem Beweis des ersten Anscheins aus, daß das MS "D " der Beklagten schuldhaft gegen die Ladebrücke der Klägerin geraten ist und die Anlage beschädigt hat (Schaps-Abraham, Das deutsche Seerecht, § 735 Anm. 78; RGZ 120, 258, 263) Es hält den Anscheinsbeweis für ausgeräumt, weil auf Grund unstreitiger Tatsachen die ernsthafte Möglichkeit eines nicht von der Besatzung verschuldeten Geschehensablaufes bestehe.
  • BGH, 15.02.1955 - I ZR 45/54

    Rechtsmittel

    Da festgestellt ist, daß den Beklagten zu 3) hinsichtlich des An- und Ablegemanövers kein seemännisches Verschulden trifft, er mithin den vollen Gegenbeweis erbracht hat, bedarf es keiner Prüfung, ob er einen zunächst gegen ihm sprechenden Anscheinsbeweis auch mit einem erleichterten Gegenbeweis gemäß den vom erkennenden Senat in den Entscheidungen BGHZ 2, 1 [BGH 17.04.1951 - I ZR 28/50] [5]; 6, 169 [171] und in LM HGB § 735 Nr. 4 dargelegten Grundsätzen hätte entkräften können (vgl. auch RGZ 120, 258 [264] = JW 1928, 1742 mit Anmerkung von Heinsheimer).
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